Rechtsmangel Tag
Anzeige aller Rechtsbegriffe, Definitionen und Erläuterungen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft mit dem Tag Rechtsmangel
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Zivilrecht
Das BGB unterscheidet zwei verschiedene Arten von Mängeln. nämlich den Sachmangel (§ 434 BGB) und den Rechtsmangel (§ 435 BGB). Beide Mängel stellen (...) |
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Zivilrecht
Der Rechtsmangel ist in den §§ 435, 437 BGB geregelt. Danach muss der Verkäufer dem Käufer die Sache oder das verkaufte Recht frei von Rechtsmängeln (...) |
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Zivilrecht
Ein Sachmangel liegt gemäß § 434 I S. 1 BGB vor, wenn im Zeitpunkt des Gefahrübergangs die Istbeschaffenheit des verkauften Gegenstandes zuungunsten (...) |