Besonders schwerer Fall des Diebstahls Tag
Anzeige aller Rechtsbegriffe, Definitionen und Erläuterungen aus dem Rechtswörterbuch verknüpft mit dem Tag Besonders schwerer Fall des Diebstahls
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Strafrecht
Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich (...) |