Werklieferungsvertrag
Der Werklieferungsvertrag ist in § 650 BGB geregelt. Werklieferungsvertrag ist ein Vertrag, in dem sich der Unternehmer verpflichtet, das Werk aus einem von ihm zu beschaffenden Stoff herzustellen.
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Rechtsquellen zum Thema Werklieferungsvertrag 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 650 BGB
Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte
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