Strafrecht

Vorsatz

Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung bei Begehung der Tat. Es wird unterschieden zwischen den verschiedenen Formen des Vorsatzes: Dolus directus 1. Grades, Dolus directus 2. Grades sowie dolus eventualis (Eventualvorsatz).

Abzugrenzen ist die vorsätzliche Begehung einer Tat von der Fahrlässigkeit, bzw. der fahrlässigen Begehung einer Tat.

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Dolus directus 1. Grades
Dolus directus 1. Grades Beim dolus directus 1. Grades (Absicht) hält der Täter den Erfolgseintritt für sicher, zumindest aber für möglich (Wissen). Dem Täter kommt es auf (...)
Dolus directus 2. Grades
Dolus directus 2. Grades Beim dolus directus 2. Grades (Sicheres Wissen) hält der Täter den Erfolgseintritt für sicher. Ausreichend ist dabei ein sicheres Folgewissen (...)
Alternativvorsatz
Alternativvorsatz Alternativvorsatz liegt vor, wenn der Täter eine bestimmte Handlung will, ohne aber zu wissen, welche sich ausschließende (...)
Fahrlässigkeitstat
Fahrlässigkeitstat Kennzeichnend für die Fahrlässigkeitstat ist die ungewollte Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch eine pflichtwidrige Vernachlässigung (...)

Rechtsquellen zum Thema Vorsatz 5 weitere Treffer im Gesetz

§ 11 StGB Personen- und Sachbegriffe
§ 15 StGB Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
§ 16 StGB Irrtum über Tatumstände
§ 26 StGB Anstiftung
§ 27 StGB Beihilfe
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