Verfassungsrecht

Vollziehende Gewalt

Unter vollziehender Gewalt versteht man Regierung und Verwaltung. Der Begriff umfasst alles staatliche Handeln, das nicht Gesetzgebung oder Rechtsprechung ist. Typischerweise besteht exekutivisches Handeln in der Einzelentscheidung, durch die Normen konkretisiert werden.

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