Verwaltungsakt, Heilung
Verfahrens und Formfehler können bei einem Verwaltungsakt unter gewissen Voraussetzungen geheilt werden. Der ursprünglich fehlerhafte Verwaltungsakt wird dann durch die Heilung rechtmäßig.
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Verwaltungsakt
Der Begriff Verwaltungsakt ist in § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) legaldefiniert. Ein Verwaltungsakt ist danach jede Verfügung, Entscheidung (...)
Rechtsquellen zum Thema Verwaltungsakt, Heilung 2 weitere Treffer im Gesetz
§ 35 VwVfG
Begriff des Verwaltungsaktes
§ 45 VwVfG
Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
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