Verwaltung des Nachlasses
Der Begriff Verwaltung umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die auf die Erhaltung, Verwahrung, Sicherung oder Nutzung und Vermehrung des Nachlassvermögens gerichtet sind.
Möglich sind hier Maßnahmen im Innenverhältnis aber auch Maßnahmen, die Außenwirkung gegenüber Dritten haben.
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Verwaltung des Nachlasses, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.