Zivilrecht

Vertragsstrafe

Die Vertragsstrafe ist in § 339 BGB legaldefiniert. Eine Vertragsstrafe ist eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, daß er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt

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Vertrag
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§ 339 BGB Verwirkung der Vertragsstrafe
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