Vertrag
Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen.
Durch den Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie) wird sichergestellt, dass jeder Mensch das Recht hat, im Rahmen der Gesetze seine Verhältnisse durch Verträge eigenverantwortlich zu gestalten
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Angebot
Ein Angebot (im weiteren Sinne) ist ein Antrag zur Begründung eines Vertragsverhältnisses. Es handelt es sich um eine (...)
Annahme
Eine Annahme ist die in Bezug auf ein Angebot abgegebene Willenserklärung, mit der ein Vertrag begründet wird.
Die Annahme muss dem (...)
Vertragsfreiheit
Unter dem Begriff Vertragsfreiheit versteht man die Freiheit des einzelnen, seine privaten Lebensverhältnisse durch Verträge zu gestalten.
Die (...)
Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe ist in § 339 BGB legaldefiniert. Eine Vertragsstrafe ist eine Leistung, die der Schuldner dem Gläubiger für den Fall verspricht, (...)
Rechtsquellen zum Thema Vertrag 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 145 BGB
Bindung an den Antrag
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