Versuch, beendeter
Der Versuch ist beendet, wenn der Täter nach seiner Vorstellung bereits alles zur Vollendung der Tat erforderliche getan hat.
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Versuch, beendeter
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Versuch
Als Versuch bezeichnet man die Betätigung des Entschlusses zur Begehung einer Straftat durch eine Handlung, die zur Verwirklichung des gesetzlichen (...)
Versuch, unbeendeter
Der Versuch ist unbeendet, wenn der Täter nach seiner Vorstellung noch nicht alles zur Vollendung der Tat erforderliche getan (...)
Versuch, fehlgeschlagener
Der Versuch ist subjektiv fehlgeschlagen, wenn die Vollendung der Tat nach Vorstellung des Täters nicht mehr möglich (...)
Rechtsquellen zum Thema Versuch, beendeter 2 weitere Treffer im Gesetz
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