Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich soll Nachteile ausgleichen, die ein Ehegatte dadurch erleidet, dass er während der Ehe keinen (oder nur einen kleinen Beitrag) für die Alters- und Invaliditätsversorgung geleistet hat.
Derjenige Ehegatte, der in der Ehe die höheren Ver-sorgungsrechte angesammelt hat, muss die Hälfte des Wertunterschiedes an den anderen Ehegatten abgeben.
Mehr zum Thema
Versorgungsausgleich
2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
Unterhalt
Als Unterhalt werden die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen bezeichnet. Der Unterhalt ist grundsätzlich durch (...)
Zugewinnausgleich
Der Zugewinnausgleich erfolgt beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft wenn die Zugewinngemeinschaft endet.
Wird der Güterstand der (...)
Rechtsquellen zum Thema Versorgungsausgleich 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 1587 BGB
Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Versorgungsausgleich, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.