Zivilrecht

Versicherungsvertreter

Versicherungsvertreter ist gemäß § 92 Handelsgesetzbuch (HGB), wer als Handelsvertreter damit betraut ist, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

Der Versicherungsvertreter stellt damit eine besondere Form des Handelsvertreters dar. Auf den Versicherungsvertreter sind gem. § 92 Abs. 2 HGB die Vorschriften für das Vertragsverhältnis zwischen Handelsvertreter und Unternehmer im allgemeinen anzuwenden. Ausnahmen finden sich in § 92 Abs. 3 und Abs. 4 HGB.

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