Zivilrecht

Vermehrte Bedürfnisse

Vermehrte Bedürfnisse gemäß § 843 Abs. 1 BGB sind alle unfallbedingten und ständig wiederkehrenden Aufwendungen, die den Zweck haben, die Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigungen seines körperlichen Wohlbefindens entstehen. Zu den Vermehrten Bedürfnissen gehören u.a. Prothesen, Kleidung, Umbaukosten für ein Kraftfahrzeug (z.B. behindertengerechte Umrüstung), Schaffung einer behindertengerechten Wohnung, elektronische Schreib- und Lesehilfen, etc.

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