Zivilrecht

Verkehrswesentliche Eigenschaften

Eigenschaften einer Sache sind alle wertbildenden Faktoren, die dem Gegenstand unmittelbar anhaften, nicht jedoch der Wert der Sache selbst. Verkehrswesentlich sind solche Eigenschaften, wenn der Verkehr an das Vorhandensein oder Fehlen der Eigenschaft wesentliche Folgen für die Wertbildung knüpft.
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