Vergütungsvereinbarung
Bei einer Vergütungsvereinbarung handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten oder einem Dritten, aufgrund dessen eine vertraglich vereinbarte Vergütung für die Tätigkeit des Anwalts vereinbart wird.
Anstelle der gsetzlichen Vergütung gilt dann die vertraglich vereinbarte Vergütung. Möglich sind zum Beispiel die Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis zu einem bestimmten Stundensatz oder die Vereinbarung einer pauschalen Vergütung für eine bestimmte Tätigkeit.
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