Urkunde, zusammengesetzte
Eine zusammengesetzte Urkunde liegt vor, wenn eine verkörperte Erklärung mit einem Augenscheinsobjekt, auf welches sich ihr Erklärungsinhalt bezieht, räumlich fest und dauerhaft zu einer Beweiseinheit verbunden werden.
Mehr zum Thema
Urkunde, zusammengesetzte
4 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
Urkunde
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie (...)
Gesamturkunde
Eine Gesamturkunde ist eine Zusammenfassung mehrerer Einzelurkunden zu einem einheitlichen Ganzen mit einer gewissen (...)
Urkunde, echte
Eine Urkunde ist echt, wenn die verkörperte Erklärung von dem aus ihr ersichtlichen Aussteller (...)
Urkunde, unechte
Eine Urkunde ist unecht, wenn die verkörperte Erklärung nicht von dem in ihr bezeichneten Aussteller (...)
Rechtsquellen zum Thema Urkunde, zusammengesetzte 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 267 StGB
Urkundenfälschung
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Urkunde, zusammengesetzte, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.