Strafrecht

Urkunde, zusammengesetzte

Eine zusammengesetzte Urkunde liegt vor, wenn eine verkörperte Erklärung mit einem Augenscheinsobjekt, auf welches sich ihr Erklärungsinhalt bezieht, räumlich fest und dauerhaft zu einer Beweiseinheit verbunden werden.

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Rechtsquellen zum Thema Urkunde, zusammengesetzte 1 weiterer Treffer im Gesetz

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