Strafrecht

Urkunde, unechte

Eine Urkunde ist unecht, wenn die verkörperte Erklärung nicht von dem in ihr bezeichneten Aussteller herrührt.

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Rechtsquellen zum Thema Urkunde, unechte 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 267 StGB Urkundenfälschung
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Urkunde, unechte