Urkunde
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit.
Mehr zum Thema Urkunde 3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
Urkunde, echte
Eine Urkunde ist echt, wenn die verkörperte Erklärung von dem aus ihr ersichtlichen Aussteller (...)
Urkunde, unechte
Eine Urkunde ist unecht, wenn die verkörperte Erklärung nicht von dem in ihr bezeichneten Aussteller (...)
Urkunde, Aussteller
Aussteller einer Urkunde ist derjenige, der sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft der Unterschrift im Beweisverkehr zurechnen lassen (...)
Rechtsquellen zum Thema Urkunde 7 weitere Treffer im Gesetz
§ 263 StGB
Betrug
§ 267 StGB
Urkundenfälschung
§ 269 StGB
Fälschung beweiserheblicher Daten
§ 271 StGB
Mittelbare Falschbeurkundung
§ 274 StGB
Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung
§ 281 StGB
Mißbrauch von Ausweispapieren
§ 348 StGB
Falschbeurkundung im Amt
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