Strafrecht

Urkunde

Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie Ausstellererkennbarkeit.

Mehr zum Thema Urkunde 3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Urkunde, echte
Urkunde, echte Eine Urkunde ist echt, wenn die verkörperte Erklärung von dem aus ihr ersichtlichen Aussteller (...)
Urkunde, unechte
Urkunde, unechte Eine Urkunde ist unecht, wenn die verkörperte Erklärung nicht von dem in ihr bezeichneten Aussteller (...)
Urkunde, Aussteller
Urkunde, Aussteller Aussteller einer Urkunde ist derjenige, der sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft der Unterschrift im Beweisverkehr zurechnen lassen (...)

Rechtsquellen zum Thema Urkunde 7 weitere Treffer im Gesetz

§ 263 StGB Betrug
§ 267 StGB Urkundenfälschung
§ 269 StGB Fälschung beweiserheblicher Daten
§ 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung
§ 274 StGB Urkundenunterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung
§ 281 StGB Mißbrauch von Ausweispapieren
§ 348 StGB Falschbeurkundung im Amt
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Urkunde, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Urkunde