Urheberrecht

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist das Recht des Werkschöpfers (Urhebers) an seinem individuellen geistigen Werk oder an einem Geschmacksmuster.

Das geistige Werk besteht aus Inhalt und innerer und äußerer Form. Die geistige Schöpfung kann sowohl im Inhalt oder in der Form oder in beidem liegen. Es handelt sich um ein absolutes, gegenüber jedermann wirkendes Recht.

Geschützte Werke sind gemäß § 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) solche der Literatur, Wissenschaft und Kunst.

Das Urheberrecht umfasst seinem Inhalt nach die Urheberpersönlichkeitsrechte nach §§ 12 ff. UrhG, die Verwertungsrechte nach § 15 UrhG und die sonstigen Rechte nach §§ 25 ff. UrhG. Es schützt gegen schuldhaft rechtswidrige Verletzung. Außerdem besteht ein zivilrechtlicher Schutz, da bei schuldhaftem Handeln Schadensersatzansprüche erhoben werden können. Neben diesen Ansprüchen können auch verschuldensunabhänige Ansprüche bestehen, wie z.B. ein Anspruch auf Auskunft, auf Beseitigung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung oder auf Unterlassung.

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