Unterhalt, angemessener
Angemessener Unterhalt ist der gesamte Lebensbedarf der Familie. Dazu gehört alles, was notwendig ist zur Bestreitung der Haushaltskosten, der persönlichen Bedürfnisse beider Ehegatten und der Kinder.
Das Maß des Unterhalts bestimmt sich also danach, was nach den Verhältnissen der Ehegatten für die Bedürfnisse erforderlich ist.
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2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
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Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten
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Rechtsquellen zum Thema Unterhalt, angemessener 2 weitere Treffer im Gesetz
§ 1360 BGB
Verpflichtung zum Familienunterhalt
§ 1361 BGB
Unterhalt bei Getrenntleben
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