Unterhalt
Als Unterhalt werden die für den Lebensbedarf eines Menschen erforderlichen Aufwendungen bezeichnet. Der Unterhalt ist grundsätzlich durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren.
Unterhaltansprüche können z.B. zwischen Ehegatten oder zwischen Verwandten gerader Linie entstehen. Verwandte in gerader Linie sind unter anderem Eltern und deren Kinder.
Zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern wird die Unterhaltspflicht durch die Eheschließung bzw. die Schließung der Partnerschaft begründet. Der Unterhaltsanspruch kann aber auch vertraglich geregelt sein. Grundvoraussetzung für jeden Unterhaltsanspruch ist, dass der Anspruchsteller bedürftig und die in Anspruch zu nehmende Person leistungsfähig ist.
Unterhaltspflicht
Unterhalt
Lebensbedarf
Aufwendungen
Unterhaltsleistung
Unterhaltsanspruch
Unterhaltsansprüche
Ehegatten
Verwandte
Mehr zum Thema Unterhalt 2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten
Während des Bestehens der Ehe hat jeder Ehegatte gemäß § 1360 S. 1 BGB einen Anspruch gegen den anderen darauf, dass dieser einen angemessenen (...)
Unterhalt, angemessener
Angemessener Unterhalt ist der gesamte Lebensbedarf der Familie. Dazu gehört alles, was notwendig ist zur Bestreitung der Haushaltskosten, der (...)
Rechtsquellen zum Thema Unterhalt 3 weitere Treffer im Gesetz
§ 1612 BGB
Art der Unterhaltsgewährung
§ 1360 BGB
Verpflichtung zum Familienunterhalt
§ 1361 BGB
Unterhalt bei Getrenntleben
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Unterhalt, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.