Strafrecht

Teilnehmer

Teilnehmer ist, wer einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Haupttat vorsätzlich bestimmt (§ 26 StGB, Anstiftung) oder ihm zu einer solchen Tat Hilfe leistet (§ 27 StGB, Beihilfe).

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Täter
Täter Täter ist derjenige, der eine Straftat begeht. Er kann die Straftat selbst (unmittelbare Täterschaft), durch einen anderen (mittelbare Täterschaft) (...)
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