Streitwert
Unter dem Begriff Streitwert können verschiedene Streitwertarten verstanden werden. So gibt es einen Zuständigkeitsstreitwert und einen Gebührenstreitwert.
Der Zuständigkeitsstreitwert ist in den §§ 1 bis 9 ZPO normiert und regelt die sachliche Zuständigkeit von Amtsgericht und Landgericht.
Der Gebührenstreitwert dagegen regelt die Höhe der Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltsgebühren (§§ 39 ff. GKG). Der Gebührenstreitwert wird durch einen Streitwertbeschluss nach dem Urteil abgefasst. Der Streitwert wird darin auf einen bestimmten Betrag festgesetzt.
Streitwerte
Streitwertarten
Zuständigkeitsstreitwert
Gebührenstreitwert
Amtsgericht
Landgericht
Zuständigkeit
Gerichtsgebühren
Rechtsanwaltsgebühren
Rechtsanwaltskosten
Streitwertbeschluss
Urteil
Festsetzung
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