Sittenwidrigkeit
Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn etwas gegen die guten Sitten verstößt. Nach Ansicht der Rechtsprechung ist etwas sittenwidrig, wenn es gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen verstößt (BGH 10, 232; 69 297). Gesetzlich geregelt ist das sittenwidrige Rechtsgeschäft in § 138 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Danach ist ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, nichtig.
Sitte
sittenwidrig
Verstoß gegen die guten Sitten
sittenwidriges Rechtsgeschäft
Anstandsgefühl
billig und gerecht
Mehr zum Thema Sittenwidrigkeit 2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
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Vertrag
Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und (...)
Rechtsquellen zum Thema Sittenwidrigkeit 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 138 BGB
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
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