Zivilrecht

Schuldverhältnis (iwS)

Der Begriff Schuldverhältnis bezeichnet iwS ein gesamtes Rechtsverhältnis, aus dem in der Regel eine Vielzahl einzelner Forderungen (bzw. Pflichten) abgeleitet werden können.
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Schuldverhältnis (iwS), Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Schuldverhältnis (iwS)