Strafrecht

Schuld

Schuld bedeutet die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Vorwerfbarkeit bedeutet, dass der Täter rechtswidrig gehandelt hat, obwohl er nach seinen Fähigkeiten und unter den konkreten Umständen der Tat in der Lage war, sich von der im Tatbestand normierten Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten leiten zu lassen.

Bestandteile der Schuld sind nach h.M. die Schuldfähigkeit, eine der beiden Schuldformen (Vorsatz- oder Fahrlässigkeitschuld), das Unrechtsbewusstsein, das Fehlen von Entschuldigungsgründen und evt. noch spezielle Schuldmerkmale.

Mehr zum Thema Schuld 2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Schuldfähigkeit
Schuldfähigkeit Die Schuldfähigkeit bezeichnet das Mindestmaß an Selbstbestimmung, das vom Gesetz für die strafrechtliche Verantwortlichkeit verlangt wird. Eine (...)
Unrechtsbewusstsein
Unrechtsbewusstsein Das Unrechtsbewusstsein setzt die Einsicht voraus, dass das Verhalten rechtlich verboten ist. Fehlt das Unrechtsbewusstsein, liegt ein Verbotsirrtum (...)

Rechtsquellen zum Thema Schuld 4 weitere Treffer im Gesetz

§ 17 StGB Verbotsirrtum
§ 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes
§ 21 StGB Verminderte Schuldfähigkeit
§ 323a StGB Vollrausch
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