Schuld
Schuld bedeutet die Vorwerfbarkeit eines strafrechtlich relevanten Verhaltens. Vorwerfbarkeit bedeutet, dass der Täter rechtswidrig gehandelt hat, obwohl er nach seinen Fähigkeiten und unter den konkreten Umständen der Tat in der Lage war, sich von der im Tatbestand normierten Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten leiten zu lassen.
Bestandteile der Schuld sind nach h.M. die Schuldfähigkeit, eine der beiden Schuldformen (Vorsatz- oder Fahrlässigkeitschuld), das Unrechtsbewusstsein, das Fehlen von Entschuldigungsgründen und evt. noch spezielle Schuldmerkmale.
Schuldhaft
Vorwerfbarkeit
Schuldformen
Schuldfähigkeit
Vorsatzschuld
Fahrlässigkeitschuld
Unrechtsbewusstsein
Schuldmerkmale
Entschuldigungsgründe
Tat
Tatbestand
Mehr zum Thema Schuld 2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
Schuldfähigkeit
Die Schuldfähigkeit bezeichnet das Mindestmaß an Selbstbestimmung, das vom Gesetz für die strafrechtliche Verantwortlichkeit verlangt wird. Eine (...)
Unrechtsbewusstsein
Das Unrechtsbewusstsein setzt die Einsicht voraus, dass das Verhalten rechtlich verboten ist.
Fehlt das Unrechtsbewusstsein, liegt ein Verbotsirrtum (...)
Rechtsquellen zum Thema Schuld 4 weitere Treffer im Gesetz
§ 17 StGB
Verbotsirrtum
§ 19 StGB
Schuldunfähigkeit des Kindes
§ 21 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit
§ 323a StGB
Vollrausch
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Schuld, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.