Zivilrecht

Sache

Sachen im Sinne des § 90 BGB sind nur körperliche (auch flüssige oder gasförmige) Gegenstände.

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Herrenlose Sachen
Herrenlose Sachen Herrenlose Sachen sind Sachen, die in niemandes Eigentum stehen (z.B. wilde Tiere in Freiheit, derelinquierte Sachen) oder Sachen, die in niemandes (...)

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§ 90 BGB Begriff der Sache
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