Zivilrecht

Rücktritt

Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht. Er bedeutet die Rückgängigmachung eines Vertrages durch eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.

Die Berechtigung zum Rücktritt kann sich aus einem Vertrag selbst oder aus gesetzlichen Vorschriften ergeben.

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