Zivilrecht

Reparaturkosten

Reparaturkosten nach Verkehrsunfall

Bei den Reparaturkosten handelt es sich um die Kosten, die entstehen, wenn der Schaden an einem Fahrzeug durch eine Fachfirma beseitigt wird.

Der Im Rahmen eines Verkehrsunfalls Geschädigte kann grundsätzlich die Kosten für die Reparatur seines Fahrzeugs (auf Grundlage eines Gutachtens) ersetzt verlangen. Dies gilt auch, sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Wird der Wiederbeschaffungswert allerdings um mehr als 130 Prozent überschritten, kommt nur eine Abrechnung auf Totalschadenbasis unter Anrechnung des Restwertes in Betracht.

Bei einer fiktiven Abrechnung, d.h. ohne tatsächliche Reparatur des Fahrzeugs, kann lediglich der Nettoschadensbetrag (ohne Umsatzsteuer)geltend gemacht werden, da die Umsatzsteuer tatsächlich nicht angefallen ist.

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