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Recht, materielles

Rechtsnormen, die das Recht als solches ordnen, werden als materielles Recht bezeichnet (z.B. das Strafrecht, das bürgerliche Recht, etc.). Dagegen zählen die Rechtsnormen, die der Durchsetzung des materiellen Rechts dienen, zum formellen Recht (z.B. das Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, etc.).

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