Prozessuale Tat
Die Tat im Sinne des Verfahrensrechts ist ein einheitlicher geschichtlicher Lebenssachverhalt, den die Staatsanwaltschaft durch ihre Anklage dem Gericht zur Prüfung auf seine strafrechtliche Relevanz vorlegt und dessen Aufspaltung in verschiedene Verfahren als unnatürlich empfunden würde.
Abzugrenzen ist der prozessuale Tatbegriff von dem Tatbegriff des materiellen Rechts.
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