Prozessführungsbefugnis
Als Prozessführungsbefugnis wird die Befugnis bezeichnet, über das behauptete und im Prozess streitige Recht im eigenen Namen einen Rechtsstreit zu führen.
Die Prozessführungsbefugnis ist eine allgemeine Prozessvoraussetzung, deren Fehlen die Klage unzulässig macht und zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil führt.
Befugnis
Prozess
Recht
Anspruch
im eigenen Namen
Prozessvoraussetzung
Klage
unzulässig
Abweisung
Prozessurteil
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