Zivilrecht

Prozessführungsbefugnis

Als Prozessführungsbefugnis wird die Befugnis bezeichnet, über das behauptete und im Prozess streitige Recht im eigenen Namen einen Rechtsstreit zu führen. Die Prozessführungsbefugnis ist eine allgemeine Prozessvoraussetzung, deren Fehlen die Klage unzulässig macht und zur Abweisung der Klage durch Prozessurteil führt.

Mehr zum Thema
Prozessführungsbefugnis
2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Zulässigkeit der Klage
Zulässigkeit der Klage Zur Zulässigkeit einer Klage gehören die folgenden allgemeinen Prozessvoraussetzungen: Allgemeine Prozessvoraussetzung, die das Gericht (...)
Prozessstandschaft
Prozessstandschaft Im Rahmen der Prozessstandschaft wird zwischen der gesetzlichen Prozessstandschaft nach § 265 ZPO und der gewillkürten Prozessstandschaft (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Prozessführungsbefugnis, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Prozessführungsbefugnis