Arbeitsrecht

Personalakte

Eine Personalakte enthält schriftlich oder elektronisch festgehaltene Daten oder Vorgänge, die sich auf einen einzelnen Arbeitnehmer beziehen. Der Inhalt der Akte ist vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte Personen ist verboten. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die Zahl der Personalsachbearbeiter, die Einsicht in die Akten haben, möglichst gering zu halten.

Gemäß § 83 BetrVG hat der Arbeitnehmer das Recht, Einblick in seine Personalakte zu nehmen. Weiterhin hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, zum Inhalt der Personalakte Stellung zu nehmen. Er kann Erklärungen oder Gegendarstellungen verfassen, die an der entsprechenden Stelle in die Personalakte aufzunehmen sind. Darüber hinaus kann er die Entfernung unrichtiger Angaben aus der Personalakte verlangen und diesen Anspruch gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzen.

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