Strafprozessrecht

Ordnungswidrigkeit

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Eine Ordnungswidrigkeit ist nach § 1 I OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes erfüllt, welches die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Als Ordnungswidrigkeit kann grundsätzlich nur ein vorsätzliches Handeln geahndet werden, es sein denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit einer Geldbuße (Bußgeld) bedroht. Zu der Gruppe der Ordnungswidrigkeiten gehören auch die sog. Verkehrsordnungswidrigkeiten, hier insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Mängel am Fahrzeug.

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Bußgeld Verkehrsverstöße werden mit Geldbußen (Bußgeld) geahndet. Unter Umständen wird zusätzlich ein Fahrverbot (...)

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§ 1 OWiG Begriffsbestimmung
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