Arbeitsrecht

Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine ordentliche Kündigung ist die einseitige Erklärung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers, die das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist beenden soll. Sie unterscheidet sich von der außerordentlichen Kündigung, die in der Regel fristlos ausgesprochen wird. Bei der ordentlichen Kündigung muss die jeweils gesetzlich vorgeschriebene oder vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Eine konkrete Frist oder ein datum muss in der Kündigungserklärung nicht genannt werden. Es genügt, wenn die Kündigung zum Beispiel zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen wird. Durch eine solche Formulierung ist es den Betroffenen möglich, den Beendigungstermin selbst zu ermitteln. Die maßgebliche Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus den gesetzlichen Vorschriften (z.B. die Grundkündigungsfrist und Verlängerte Kündigungsfristen für die Kündigung durch den Arbeitgeber). Besteht für den Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz KSchG ist eine ordentliche Kündigung nur aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen möglich.

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