Zivilrecht

Nießbrauch

Was ist ein Nießbrauchsrecht?

Der Nießbrauch gewährt einer bestimmten Person ein umfassendes Nutzungsrecht an einem Grundstück. Der Nießbraucher darf in der Regel alle Nutzungen des Grundstücks ziehen und erwirbt an Erzeugnissen und sonstigen Bestandteilen des Grundstücks mit der Trennung Eigentum.

Der Nießbrauch ist als höchstpersönliches Recht unvererblich und unübertragbar.

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Grundstück
Grundstück Ein Grundstück ist ein durch amtliche Vermessung bestimmter Teil der Erdoberfläche. Individualisiert wird dieser Teil durch die Buchung im (...)

Rechtsquellen zum Thema Nießbrauch 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 1030 BGB Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen
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