Mutterschaft
Mutter ist nach § 1591 BGB die Frau, die das Kind geboren hat.
Mehr zum Thema Mutterschaft 1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch
Vaterschaft
Vater des Kindes ist nach § 1592 Nr. 1 BGB der Ehemann der Mutter.
Ohne bestehende Ehe besteht die Vaterschaft nur bei Anerkennung gemäß § 1592 Nr. (...)
Rechtsquellen zum Thema Mutterschaft 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 1591 BGB
Mutterschaft
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Mutterschaft, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.