Mindestlohn
Als Mindestlohn wird eine, zum Beispiel durch Tarifvertrag oder Gesetz, festgelegte Lohnuntergrenze bezeichnet.
Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) vom 11.08.2014 begründet einen umfassenden gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer auf Zahlung eines gesetzlich festgelegten Mindestlohns. Seit dem 01.01.2015 haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 EUR (seit 01.01.2019 auf 9,19 EUR und seit 01.01.2020 auf 9,35 €) brutto pro Arbeitsstunde.
Zu den Arbeitnehmern zählen u. a. auch geringfügig Beschäftigte und Praktikanten im Sinne des BBiG. Daneben gelten aber auch weiterhin branchenbezogene tarifliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen können.