Messbarkeit staatlichen Handeln
Das Handeln des Staates ist an Gesetz und Recht gebunden. Die bedeutet für die Ausübung der Staatsgewalt durch die staatlichen Organe der Exekutiven, Legislativen und Rechtsprechung nicht nur die formale Bindung an Rechtsvorschriften, sondern zugleich die Sicherstellung der materiellen Gerechtigkeit (Art. 20 III GG).
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