Verfassungsrecht

Meinungen

Meinungen sind Äußerungen im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung, die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens enthalten. Darunter fallen: Werturteile (= Äußerungen, die dem Beweis nicht zugänglich sind). Auf den Inhalt oder die Wertigkeit kommt es nicht an. Tatsachenbehauptungen (= Äußerungen, die dem Beweis zugänglich sind) fallen nach Auffassung des BVerfG unter den Meinungsbegriff, soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind; Ausnahme: erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen (Bsp.: Auschwitz-Lüge)
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