Leistungsort
Der Leistungsort ist der Ort, an dem der Schuldner die geschuldete Leistungshandlung vornehmen muss.
Mehr zum Thema Leistungsort 1 weiterer Eintrag im Rechtswörterbuch
Erfolgsort
Der Erfolgsort ist der Ort, an dem der Leistungserfolg und damit die Erfüllung nach § 362 eintritt. Bei einer Holschuld sind Leistungs- und (...)
Rechtsquellen zum Thema Leistungsort 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 269 BGB
Leistungsort
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Leistungsort, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.