Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen
Nach der Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen (LNT) sind die Rechtfertigungsgründe Bestandteile eines "Gesamt-Unrechtstatbestandes". Die einzelnen Rechtfertigungsvoraussetzungen sind "negative Tatbestandsmerkmale". Nach der LNT umfasst demnach der Vorsatz die Kenntnis aller positiven Tatbestandsmerkmale sowie die Vorstellung, dass die negativen Tatbestandsmerkmale fehlen.
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.