Kündigung
An die Stelle des Rücktritts vom Vertrag tritt bei Dauerschuldverhältnissen idR die Kündigung. Sie ist ebenso wie der Rücktritt ein einseitiges Gestaltungsrecht.
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Rücktritt
Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht. Er bedeutet die Rückgängigmachung eines Vertrages durch eine einseitig empfangsbedürftige (...)
Dauerschuldverhältnis
Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Schuldverhältnis, das sich nicht in einmaligen Erfüllungshandlungen erschöpft (z.B. Kauf, Werkvertrag), sondern (...)
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