Körperverletzung
Die Körperverletzung ist in § 223 Abs. 1 StGB geregelt. Tatbestand einer Körperverletzung ist entweder eine körperliche Misshandlung oder eine Gesundheitsgefährdung eines anderen Menschen (§ 223 StGB).
Der Täter einer Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Neben der vorsätzlichen ist auch eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB strafbar.
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Körperliche Misshandlung
Die Körperliche Misshandlung gehört zum Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB). Als körperliche Misshandlung wird jede üble unangemessene (...)
Gesundheitsschädigung
Eine Gesundheitsschädigung besteht im Hervorrufen oder steigern eines (vorübergehenden) pathologischen Zustandes. Eine körperliche Misshandlung ist (...)
Rechtsquellen zum Thema Körperverletzung 4 weitere Treffer im Gesetz
§ 223 StGB
Körperverletzung
§ 224 StGB
Gefährliche Körperverletzung
§ 226 StGB
Schwere Körperverletzung
§ 227 StGB
Körperverletzung mit Todesfolge
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