Arbeitsrecht

Integrationsamt

Das Integrationsamt ist für die Eingliederung von Personen mit Schwerbehinderung in das Arbeitsleben zuständig. Dabei ist es sowohl für den Schwerbehinderten Menschen als auch für den Arbeitgeber tätig. Die Aufgaben des Integrationsamtes sind im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt. Dazu gehört u.a. die begleitende Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, der besondere Kündigungsschutz (Schwerbehinderte Kündigung) und die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe. Die zuständigen Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie der betrieblichen Schwerbehindertenvertretung. Sie sind in den einzelnen Bundesländern kommunal oder staatlich organisiert. In einigen Ländern wird ein Teil der Aufgaben auf örtliche Fürsorgestellen übertragen.

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