Verkehrsrecht

Höhere Gewalt

Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Höhere Gewalt kann zum Beispiel vorliegen bei Naturkatastrophen, Orkanen, Erdbeben, etc.

Die Prüfung, ob ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist insbesondere im Rahmen der Haftung des Halters eines Kfz erforderlich. Denn die Halterhaftung ist in solchen Fällen nach § 7 StVG ausgeschlossen. Da die Rechtsprechung bisher enge Grenzen für das Vorliegen höherer Gewalt gesetzt hat, sind kaum Fälle denkbar, in denen die Haftung des Halters tatsächlich aufgrund höherer Gewalt ausgeschlossen ist.

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Halterhaftung
Halterhaftung Die Haftung des Kfz-Halters ist in § 7 StVG geregelt. Sie setzt voraus, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges ein Schaden eingetreten ist. (...)

Rechtsquellen zum Thema Höhere Gewalt 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 7 StVG Haftung des Halters, Schwarzfahrt
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