Strafrecht

Gesundheitsschädigung

Eine Gesundheitsschädigung besteht im Hervorrufen oder steigern eines (vorübergehenden) pathologischen Zustandes. Eine körperliche Misshandlung ist hierfür nicht notwendig.

Mehr zum Thema
Gesundheitsschädigung
2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Körperverletzung
Körperverletzung Die Körperverletzung ist in § 223 Abs. 1 StGB geregelt. Tatbestand einer Körperverletzung ist entweder eine körperliche Misshandlung oder eine (...)
Körperliche Misshandlung
Körperliche Misshandlung Die Körperliche Misshandlung gehört zum Tatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB). Als körperliche Misshandlung wird jede üble unangemessene (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Gesundheitsschädigung, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Gesundheitsschädigung