Geschäftswille
Der Geschäftswille ist die auf einen bestimmten Erfolg gerichtete Absicht des Erklärenden.
Mehr zum Thema Geschäftswille 3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens. Sie ist somit notwendiger Bestandteil eines (...)
Handlungswille
Der Handlungswille ist der Wille, die Erklärungshandlung überhaupt vorzunehmen. Er ist also ein bewusster Willensakt, der auf die Vornahme eines (...)
Erklärungsbewusstsein
Das Erklärungsbewusstsein ist das Bewusstsein, eine rechtsgeschäftliche Erklärung (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Geschäftswille, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.