Gesamturkunde
Eine Gesamturkunde ist eine Zusammenfassung mehrerer Einzelurkunden zu einem einheitlichen Ganzen mit einer gewissen Festigkeit.
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Urkunde
Eine Urkunde ist jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung mit Beweisbestimmung und Beweiseignung sowie (...)
Urkunde, zusammengesetzte
Eine zusammengesetzte Urkunde liegt vor, wenn eine verkörperte Erklärung mit einem Augenscheinsobjekt, auf welches sich ihr Erklärungsinhalt bezieht, (...)
Urkunde, echte
Eine Urkunde ist echt, wenn die verkörperte Erklärung von dem aus ihr ersichtlichen Aussteller (...)
Urkunde, unechte
Eine Urkunde ist unecht, wenn die verkörperte Erklärung nicht von dem in ihr bezeichneten Aussteller (...)
Rechtsquellen zum Thema Gesamturkunde 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 267 StGB
Urkundenfälschung
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