Gefahr im Verzug
Gefahr im Verzug liegt vor, wenn die Verwirklichung des drohenden Schadens durch die Anhörung bzw. die notwendige Feststellung des Anzuhörenden mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt.
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Gefahr im Verzug, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.